Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GML Showsysteme (Lieferer), Stand 11/2017

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch GML Showsysteme verbindlich.

2. Bestellungen / Preisangebote

2.1. Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Der Auftrag erlischt, falls der Lieferer nicht binnen einer Frist von 21 Tagen den Auftrag schriftlich bestätigt. Die automatisch generierte Bestellbestätigung nach erfolgter Bestellung gilt nicht als Auftragsbestätigung. Eine direkte Lieferung der Ware gilt ebenfalls als Bestätigung.

2.2. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Nebenkosten (z.B. Porto, Fracht, Zoll, usw.) werden gesondert berechnet nach dem Stand zum Zeitpunkt der Lieferung. Preisänderungen, Druckfehler, Lieferbarkeit und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung.

2.3. Liefert der Lieferer die Ware später als vier Monate nach der schriftlichen Auftragsbestätigung aus, ist eine eventuelle Kosten oder Preissteigerung des ursprünglich veranschlagten Endpreises vom Kunden zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Preissteigerung bei Vertragsschluss vom Lieferer vorhersehbar war und der Kunde nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Angebote oder Verkäufe erfolgen gegenüber Handelsbetrieben und Letztverbrauchern welche die Ware im Sinne des BGB §14 in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des HGB verwenden. Der Nutzungsinteressent sichert mit der Anmeldung zu, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind.

3. Zahlung

3.1 Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, die auf dem Lieferschein zu vermerken ist und die schriftlich vom Lieferer bestätigt werden muss. Als Zahlungsmittel stehen den Kunden noch Zahlung durch Überweisung oder PayPal zur Verfügung.

3.2 Soweit einvernehmlich gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung in für den Lieferer spesenfreier Weise zur Zahlung fällig.

5. Abweichungen

5.1 Geringfügige, technisch bedingte oder handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe oder Größe der Artikel behält sich der Lieferer vor. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

6. Auslieferung durch Versand

6.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend. GML Showsysteme behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen vor.

6.2 Bei Auslieferung durch Versand erfolgt diese ab Lager Frankenthal/Pfalz auf Kosten und Gefahr des Kunden. Deshalb wird dem Kunden der Abschluss einer Transportversicherung dringend empfohlen.

7. Transportschäden / Storno

7.1. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur zu melden und durch ein Schadensprotokoll geltend zu machen. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Insoweit ist dem Lieferer innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Mitteilung zu machen. Rügen können ansonsten nicht akzeptiert werden. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an GML Showsysteme zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen.

7.2 Der Verkäufer behält sich eine Teillieferung vor.  Vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im Einzelnen vom Käufer verwendet werden kann. Sollten bestellte Waren nicht abgenommen werden, berechnet der Verkäufer 30% des Brutto-Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallenen Fracht-, Verpackungs- und Lagerkosten, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandes wird von GML Showsysteme nicht übernommen.

7.3. Vorzeitige Stornierung von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung des Lieferers. Diese wird im Regelfall bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen nicht erteilt. Bei Sonderanfertigungen, sowie Sonderbestellungen sind im übrigen 50% des Auftragswertes im Voraus zu zahlen.

8. Reklamationen / Mängelansprüche

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Fehler (Mängel, Falschlieferung oder Fehlmengen) zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Danach ist die Rüge ausgeschlossen. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel das Transportunternehmen.

8.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche von 24 Monaten sind ausgeschlossen, bei Verschleißteilen/Verbrauchsmaterialien wie z.B. Lampen, Fader, Batterien, etc. und wenn die Ware durch ein Verschulden des Kunden beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde. Im übrigen leistet der Lieferer Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche (Wandlung oder Minderung) zu.

8.3 Bei Gebraucht- und Vorführware verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde die Lieferung einer neuen Sache oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt, ist er verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer:

  • von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts 

Diese Nutzungsabschläge gelten auch bei Anwendung unseres erweiterten Eigentumsvorbehalt.

Bitte beachten Sie, dass wir bei unberechtigter Rücksendung von Ware eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von 25€ inkl. MwSt. erheben müssen.

9. Haftung

9.1 Für Schäden, insbesondere für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel entstehen , haftet der Lieferer nicht. Der Lieferer haftet ausschließlich für Schäden, die Er oder Seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht, die dem Lieferer bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. In jedem Fall beträgt der Haftungshöchstbetrag das Fünffache des Netto-Auftragswertes.

9.2 Im Hinblick auf die Gefahr hoher Folgeschäden und im Hinblick auf den Haftungshöchstbetrag raten wir dringend zum Abschluss einer Versicherung.

10 Umtausch

10.1. Umtauschwünsche für im Onlineshop gekaufte Artikel können nicht entgegen genommen werden. Ausnahmefälle sind möglich, bedürfen jedoch der Einverständniserklärung seitens des Lieferers, die ohne Begründung verweigert werden kann. In diesem Fall behält sich der Lieferer vor, eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% einzubehalten. Reduzierte Ware hingegen ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

10.2. Lampen, Dias, Scheiben, Potis aller Art, Tonabnehmer und Tonträger aller Art sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dies betrifft auch sämtliche Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Lieferers. Dem Kunden ist es untersagt, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren an Dritte zu veräußern oder diese zur Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu nutzen.

12. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (nur für Kaufverträge und Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Anm.: Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Hiervon ausgeschlossen sind Kaufverträge bei Versteigerungen.

12.1 Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht.

12.2 Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden vom Lieferer nicht übernommenn.

12.3 Eine Rücknahme durch den Lieferer erfolgt nur dann, wenn der Rücksendung (in Originalverpackung inkl. aller Zubehörteile und Bedienungsanleitungen) der Kaufbeleg beigefügt wurde. Es erfolgt eine Gutschrift oder auf Wunsch eine Barauszahlung. Ware, die Gebrauchsspuren aufweist, Spezialanfertigungen oder geöffnete Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Lieferer mittels einer Auftragsbestätigung die Bestellung anerkennt. Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten Ware; Teillieferungen vorbehalten.

12.4 Ansonsten gelten die weiteren Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers.

13. Erfüllungsort

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner, soweit gesetzlich zulässig, Frankenthal / Pfalz.

13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt.

14.2 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.